SOSpito GmbH
Lichterfelde
Hauskrankenpflege
Oberhofer Platz 9
12209 Berlin
Tel.: 030 80 40 92 79
www.sospito.com
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8:00 - 16:00 Uhr
Die Vergütung unserer Pflegeleistungen erfolgt aufgrund der, mit den Kostenträgern abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen. Wir sind als Vertragspartner der Pflege- und Krankenkassen, sowie Sozialhilfeträgern zugelassen und können direkt mit den Kostenträgern abrechnen.
Wer trägt die Kosten?
Pflegekasse
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für ambulante Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit.
Krankenkasse
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die ärztlich verordnet werden.
Sozialhilfeträger
Es besteht, wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt wurden oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Amt zu stellen. Hierbei spielen die eigenen Vermögensverhältnisse eine Rolle:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Selbstzahler
Wenn Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege nicht ausreichen oder individuell zu vereinbarende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Es können auch mehrere Kostenträger gleichzeitig in Anspruch genommen werden